Erste Hilfe Kurse für Unternehmen.
Kostenfreie Ausbildung und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern
Erste Hilfe Kurse für Unternehmen.
Kostenfreie Ausbildung und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern
Betriebliche Ersthelfer Ausbildung und Fortbildung
In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen. Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, welche die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint.
Wir unterstützen Sie dabei, den geforderten Betrieblichen Arbeitsschutz nachzukommen und bilden Ihre Mitarbeiter individuell auf Ihr Unternehmen angepasst in Erster Hilfe aus.
Wie viele betriebliche Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein?
Nach § 26 Abs. 1 der Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV A1) errechnet sich die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
Verwaltungs- und Handelsbetriebe
Sonstige Betriebe
Bei der Anzahl der Versicherten sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, berücksichtigt werden.
Unsere Erste Hilfe Kurse entsprechen den Vorgaben der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben/ Unternehmen (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) und sind anerkannt von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Wie viele betriebliche Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein?
Nach § 26 Abs. 1 der Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV A1) errechnet sich die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
Verwaltungs- und Handelsbetriebe
Sonstige Betriebe
Bei der Anzahl der Versicherten sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, berücksichtigt werden.
Unsere Erste Hilfe Kurse entsprechen den Vorgaben der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben/ Unternehmen (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) und sind anerkannt von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Dauer
Ausbildung: 7,5 Stunden (1 Tag)
9 Unterrichtseinheiten
Fortbildung: 7,5 Stunden (1 Tag)
9 Unterrichtseinheiten
(alle zwei Jahre)
Termine
Bei der Wahl des Termins und der Uhrzeit richten wir uns ganz nach Ihren Vorstellungen. Oder melden Sie sich für unsere offenen Kurse an.
Sprechen Sie uns an.
Ort
Bei Ihnen: Deutschlandweit ab 15 Teilnehmern kostenfrei in Ihren Räumlichkeiten. Gerne bieten wir Ihnen diesen Service auch bei einer geringeren Anzahl von Teilnehmern an.
Kosten
Die Berufsgenossenschaft trägt die Kosten für:
Ausbildung: 49,99 € (Grundkurs)
Fortbildung: 49,99 € (Fortbildung)
Brandschutzhelfer & Ersthelfer Kombischulung – Nur ein Tag! –
Weitere Seminare und Fortbildungen
Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern
Präsenz
Inhalte gemäß DGUV 205-023
ASR A2.2
Aus- und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten
Live Webinar
Inhalte gemäß. § 22 SGB VII
DGUV 211-042
Elektrotechnisch unterwiesene Person
Live Webinar
Jährliche Fortbildung (EUP) nach
DGUV Vorschrift 1