Erste Hilfe Kurse für Unternehmen.

Kostenfreie Ausbildung und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern

Erste Hilfe Kurse für Unternehmen.

Kostenfreie Ausbildung und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern

Betriebliche Ersthelfer Ausbildung und Fortbildung

In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen. Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, welche die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint.

Wir unterstützen Sie dabei, den geforderten Betrieblichen Arbeitsschutz nachzukommen und bilden Ihre Mitarbeiter individuell auf Ihr Unternehmen angepasst in Erster Hilfe aus.

Mehr als 5.000 Geschäftskunden und 50.000 Teilnehmer vertrauen jährlich Help First ©

Wie viele betriebliche Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein?

Nach § 26 Abs. 1 der Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV A1) errechnet sich die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten

1 Ersthelfer benötigt

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

Variiert je nach Betriebsart/ Unternehmen:

Verwaltungs- und Handelsbetriebe

Ersthelfer-Mindestanteil der anwesenden Versichterten: 5%

Sonstige Betriebe

Ersthelfer-Mindestanteil der anwesenden Versichterten: 10%

Bei der Anzahl der Versicherten sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, berücksichtigt werden.

Unsere Erste Hilfe Kurse entsprechen den Vorgaben der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben/ Unternehmen (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) und sind anerkannt von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Wie viele betriebliche Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein?

Nach § 26 Abs. 1 der Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV A1) errechnet sich die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten

1 Ersthelfer benötigt

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

Variiert je nach Betriebsart/ Unternehmen:

Verwaltungs- und Handelsbetriebe

Ersthelfer-Mindestanteil der anwesenden Versichterten: 5%

Sonstige Betriebe

Ersthelfer-Mindestanteil der anwesenden Versichterten: 10%

Bei der Anzahl der Versicherten sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, berücksichtigt werden.

Unsere Erste Hilfe Kurse entsprechen den Vorgaben der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben/ Unternehmen (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) und sind anerkannt von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Erste Hilfe Kurse für Unternehmen - Betrieblicher Ersthelfer

Dauer

Ausbildung: 7,5 Stunden (1 Tag)
9 Unterrichtseinheiten

Fortbildung: 7,5 Stunden (1 Tag)
9 Unterrichtseinheiten
(alle zwei Jahre)

Termine

Bei der Wahl des Termins und der Uhrzeit richten wir uns ganz nach Ihren Vorstellungen. Oder melden Sie sich für unsere offenen Kurse an.

Sprechen Sie uns an.

Bei uns: Termine

Ort

Bei Ihnen: Deutschlandweit ab 15 Teilnehmern kostenfrei in Ihren Räumlichkeiten. Gerne bieten wir Ihnen diesen Service auch bei einer geringeren Anzahl von Teilnehmern an.

Bei Ihnen: Jetzt Anfragen

Kosten

Die Berufsgenossenschaft trägt die Kosten für:

Ausbildung: 49,99 € (Grundkurs)
Fortbildung: 49,99 € (Fortbildung)

Brandschutzhelfer & Ersthelfer Kombischulung – Nur ein Tag! –

Brandschutzhelfer und Ersthelfer in einem Kurs! Sparen Sie Zeit und Kosten, schulen Sie Ihre Mitarbeiter an nur einem Tag zum Brandschutzhelfer und Ersthelfer.
Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein Angebot.
Weitere Informationen zur Schulung finden Sie hier:
Brandschutzhelfer

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Inhalte gemäß DGUV 205-023
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Jetzt fit machen für den Ernstfall unter: 02841 - 48 08 96 4

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