Kostenloser Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer.

Infos zur Abrechnung über die Berufsgenossenschaft und Unfallkasse

Wie ist der Ablauf bei der Kostenübernahme durch die BG/UK?

Als betrieblicher Ersthelfer sind Sie über Ihren Betrieb bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) abgesichert, sodass wir die Kosten Ihres Erste-Hilfe-Kurses über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abrechnen können.
Wichtig: Das entsprechende Abrechnungsformular muss am Kurstag im Original beim Kursleiter vorliegen. Andernfalls ist die reguläre Kursgebühr als Barpreis zu entrichten. Nachträgliches einreichen ist nicht möglich.

Was muss ich bei der Online Anmeldung beachten?

Ihr Betrieb ist versichert bei:

Infos:

  • VBG
  • BG ETEM
  • BGHM
  • BGHW
  • BG Vekehr
  • BG RCI
  • BG Bau
  • SVLFG

Für eine kostenfreie Teilnahme drucken Sie bitte das Formular aus, füllen es vollständig aus und geben es zum Kursbeginn im Original bei Ihrem Kursleiter ab. Stempel und Unterschrift müssen im Original vorliegen; Kopien werden nicht akzeptiert.

  • BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)

Für eine kostenfreie Teilnahme beantragen Sie das erforderliche Formular bitte vor dem Kursbesuch online auf der Webseite der BGW (Link zum Formular).Stempel und Unterschrift müssen im Original vorliegen; Kopien werden nicht akzeptiert.

Bitte nichts handschriftlich am Formular hinzufügen oder verändern, die BGW wird diese Änderungen nicht akzeptieren.

  • BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe)

Für eine kostenfreie Teilnahme beantragen Sie das erforderliche Formular bitte vor dem Kursbesuch online auf der Webseite der BGN (Link zum Formular). Stempel und Unterschrift müssen im Original vorliegen; Kopien werden nicht akzeptiert.

Bitte nichts handschriftlich am Formular hinzufügen oder verändern, die BGN wird diese Änderungen nicht akzeptieren.

  • Unfallkassen

Die Abrechnung über die Unfallkassen erfordert etwas mehr Aufwand als bei den Berufsgenossenschaften. Wichtig: Kontaktieren Sie Ihre Unfallkasse bereits vor dem Kursbesuch (online oder telefonisch), um – je nach Vorgabe Ihrer Unfallkasse – entweder einen Gutschein oder eine Kostenübernahmebestätigung zu beantragen. Viele Unfallkassen benötigen zusätzlich ein Abrechnungsformular zur Bestätigung der Kostenübernahme.

Bitte wenden Sie sich dafür direkt an die Abteilung „Prävention“ Ihrer Unfallkasse und lassen sich die erforderlichen Unterlagen zusenden.

Stempel und Unterschrift müssen im Original vorliegen; Kopien werden nicht akzeptiert.

Weitere Seminare und Fortbildungen

Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern
Inhalte gemäß: DGUV 205-023
ASR A2.2
Verfügbare Termine an
allen Standorten:
249
Aus- und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten
Inhalte gemäß. § 22 SGB VII
DGUV 211-042
Nächste Termine:
Shop für Brandschutz und Arbeitssicherheit
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