In Deutschland und in allen europäischen Ländern ist der Arbeitgeber verpflichtet Mitarbeiter zu benennen, die als Brandschutzhelfer im Bereich des Betrieblichen Brandschutzes eingesetzt werden. Bei einem (nach der Gefährdungsbeurteilung beurteilten) Betrieb mit normaler Brandgefahr sind ca. 5 % und in allen anderen Betrieben 10 % der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern auszubilden. Striktere Vorschriften gibt es z.B. für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Die Inhalte der Brandschutzhelfer Ausbildung und Evakuierungshelfer Ausbildung sollten in regelmäßigen Abständen wiederholt werden (alle 3 Jahre). Bei Mitarbeitern die feuergefährliche Arbeiten verrichten sowie Nachtwächter und Sicherheitspersonal, sollte mindestens einmal jährlich an einem Wiederholungskurs teilgenommen werden.
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Brandschutzhelfer können unter anderem folgende unterstützende Aufgaben haben:
Was das genau bedeutet wird Ihnen im Lehrgang vermittelt.
Die DGUV Vorschrift 1 empfiehlt eine Wiederholung der Inhalte alle 3-5 Jahre.
Gerne können Sie diese bei uns absolvieren.
Ja, die Bezahlung auf Rechnung ist für Firmen möglich und kann im Checkout ausgewählt werden.
Folgende weitere Bezahlmethoden werden angeboten:
Ja, eine praktische Löschübung wird am Kurstag durchgeführt. Hier kann der praktische Einsatz des Handfeuerlöschers geübt werden.
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